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Allgemeine Geschäftsbedienungen
1. Geltungsbereich und Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Maria's Hunderunde, vertreten durch Maria Weschmann, Gerhart-Hauptmann-Str. 95, 73760 Ostfildern und dem Auftraggeber, im Folgenden als Halter/Hundebesitzer bezeichnet. Maria's Hunderunde erbringt sämtliche Dienstleistungen im Bereich Dogwalking auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Marias Hunderunde behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Betreuung und Ausführung von Spaziergängen mit dem vom Kunden überlassenen Hund/Hunden. Der genaue Leistungsumfang wird im Einzelvertrag vereinbart.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung zwischen Marias Hunderunde und dem Kunden zustande. Mit der Übergabe des Hundes erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB.
4. Pflichten des Hundehalters
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Während der Hol-und Bringzeit, sowie während der Hunderunde, bleibt der Besitzer Eigentümer des Hundes im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
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Jeder Halter ist dazu verpflichtet, für seinen Hund eine gültige private Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch für Schäden einsteht, die während der Hunderunde eintreten. Sollte die Haftpflichtversicherung auftretende Schäden nicht übernehmen, haftet in jedem Fall der Halter. Die Versicherung ist auf Verlangen vorzulegen.
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Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen Hund ordnungsgemäß anzumelden und Steuermarke an den Hund anzubringen, dass bei möglichen Kontrollen durch das Ordnungsamt sie vorzeigbar ist.
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Der Kunde versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und über einen gültigen Impfschutz verfügt.
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Sollten infolge einer nicht gemeldeten Krankheit, andere Hunde der Hunderunde erkranken (z.b. Flohbefall), so trägt allein der verursachende Hundehalter die Kosten für den entstandenen Schaden.
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Die läufige Hündinen dürfen an der Hunderunde nicht teilnehmen. Sie müssen nur einzeln geführt werden oder die Hunderunde pausieren. Sollte dieser eine läufige Hündin ohne Bekanntgabe dieser in Hunderunde geben, so wird für eventuelle Folgen (Deckung der Hündin während der Hunderunde, Geschlechtskrankheit, o.Ä.) keine Haftung übernommen. Die hieraus entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters.
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Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, verpflichtet sich der Hundehalter sämtliche Kosten der Behandlung zu übernehmen.
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Der Hundehalter verpflichtet sich über alle Besonderheiten die den Hund betreffen zu informieren. Insbesondere ist auf Verhaltensauffälligkeiten, Futterunverträglichkeiten und Allergien hinzuweisen.
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Der Hundehalter verpflichtet sich, eine Unverträglichkeit vor Übergabe des Hundes anzumerken. Bei Unfällen, die auf verschweigen dieses Umstandes zurückzuführen sind, haftet allein der Hundehalter für alle entstehenden Kosten.
5. Verpflichtungen von Marias Hunderunde
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Marias Hunderunde verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu behandeln bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
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Der Hundehalter wird über den Hol-und Bringservice und die Hunderunde durch ein Kennenlerngespräch im vornherein eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. (z.B.: Allergien)
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Marias Hunderunde versichert, den Hund nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen. Sollte der Hund entweichen, wird Marias Hunderunde den Hundehalter und alle zu informierenden Stellen (Tierheim, Polizei) umgehend benachrichtigen.
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Marias Hunderunde verpflichtet sich die Hunde den Wetterbedingungen angepasst, zu betreuen. Bei extremen Witterungsbedingungen, wie z.B. anhaltende Hitze, wird dafür gesorgt, dass der Hund die Möglichkeit bekommt sich zu entleeren. Es werden kurze Runden in schattigen Gebieten, mit Zugang zu Wasser (Baden und Trinken) unternommen. Eine Preisminderung ist dadurch nicht möglich, auch wenn der Hund keine 60 Minuten bewegt wird.
6. Zahlungsbedingungen
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Der vereinbarte Betrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
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Alle Preise und Leistungen sind jederzeit auf der angegebenen Homepage ersichtlich oder können jederzeit telefonisch oder per Mail erfragt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Anfang des Leistungszeitraums (bei Abovarianten auch zum Anfang des Monats). Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Der Betrag ist an das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
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Bei Abonnement-Verträgen (regelmäßige Spaziergänge oder Betreuung) ist der Gesamtbetrag im Voraus, spätestens am ersten Tag des jeweiligen Abrechnungszeitraums, zu überweisen.
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Das Monats-Abonnement ist ein Festpreis, der unabhängig von Urlaub, Krankheit, Feiertagen und anderweitigen Ausfällen gezahlt wird.
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In den jeweiligen Abonnements sind sowohl gesetzliche Feiertage (BW), als auch bis zu neun Wochen Urlaubs- und Fortbildungszeit von Marias Hunderunde bereits mit eingerechnet. Die Monatspauschale ist auch im Falle von Urlaub und/oder Krankheit des Hundehalters/Hundes sowie Urlaub oder Krankheit von Marias Hunderunde fällig.
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Das Monats-Abonnement ist so kalkuliert, dass pro Jahr neun Ausfallwochen eingeplant sind. Davon entfallen sechs Wochen auf geplante Urlaubszeiten. Die übrigen drei Wochen sind für kurzfristige Ausfälle wie Feiertage, Krankheit oder z. B. Fahrzeugreparaturen vorgesehen. Eine Rückerstattung nicht genutzter Abonnement-Tage erfolgt daher nicht.
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Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.
7. Kündigungen und Stornierungen
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Das Abonemment/Vertrag ist monatlich kündbar.
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Kündigungen sind jeweils schriftlich per Mail bei Marias Hunderunde einzureichen. Eine Kündigung über WhatsApp oder mündlich ist nicht möglich.
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Eine Terminänderung oder eine Absage ist mindestens 24 Stunden vorher anzumelden (außer bei plötzlich auftretender Krankheit), da ansonsten kein Anspruch auf Ersatz besteht.
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Marias Hunderunde kann jederzeit kündigen oder zurücktreten, wenn sich der Hundehalter nicht vertragsgemäß verhält. Das Recht zur sofortigen Kündigung/ Rücktritt im Falle von schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Hundehalters bleibt hiervon unberührt.
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Ein Recht zur sofortigen Kündigung oder zum sofortigen Rücktritt besteht insbesondere dann, wenn der Hundehalter über ein bisheriges Fehlverhalten (insbesondere Aggression, Fremdschäden), eventuelles Gefahrenpotential oder Erkrankung des Tieres nicht oder nicht korrekt informiert hat. Im Falle der Kündigung oder des Rücktritts haftet der Hundehalter für den hierdurch entstanden Schaden und erbrachte Aufwendungen von Marias Hunderunde. Bereits bezahlte Leistungen werden nicht erstattet.
8. Sonstiges
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Wenn der Hundehalter Freilauf zugestimmt hat, ist sich der Halter bewusst, dass Marias Hunderunde nach einer Eingewöhnungsphase und nach eigenem Ermessen den Hund ohne Leine laufen lässt. Sollte kein Freilauf möglich sein, wurde dies vorher besprochen und bei Bedarf wird der Hund über ein Brustgeschirr in Verbindung mit einer Schleppleine geführt oder es findet ein Spaziergang ausschließlich an der kurzen Leine statt.
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Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass während der Hol-und Bringzeit, und der Hunderunde, ein Restrisiko durch Unfall, Beissereien, Verletzungen jeglicher Art, weglaufen, sogar das Ableben des Hundes besteht.
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Marias Hunderunde schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Die Nachweispflicht obliegt dem Besitzer.
9. Datenverarbeitung
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Die von Marias Hunderunde aufgenommenen Daten des Hundehalters werden in einer Datenbank gespeichert. Diese werden nicht an Dritte oder Sonstige weitergegeben. Der Hundehalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Daten aus dem Betreuungsvertrag gespeichert werden. Nach Auflösung des Vertrages werden diese gelöscht.
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Der Hundehalter ist damit einverstanden, dass die Kommunikation über Whatsapp stattfindet. Dieser Regelung kann schriftlich widersprochen werden. In diesem Falle einigen sich Marias Hunderunde und der Hundehalter auf einen anderen Kommunikationsweg.
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Veröffentlichung und Verwendung von Fotos - Fotos des Hundes, die während der Hunderunde entstehen, können auf der Homepage und auf Socialmedia sowie für Werbemaßnahmen veröffentlicht werden. Der Tierhalter kann der Veröffentlichung jedoch jederzeit widersprechen. Ein solcher Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
11. Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du hier findest:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
AGB Stand: September 2025
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